Stand: 15. Mai 2026 · Caribbean Pearl GmbH (PEARL Event)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Caribbean Pearl GmbH, handelnd unter der Marke PEARL Event (nachfolgend «Pearl Event» oder «wir»), und ihren Kunden. Mit der Bestätigung einer Offerte oder der Leistung einer Zahlung erklärt der Kunde, dass er diese AGB gelesen hat und deren Geltung ausdrücklich akzeptiert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Pearl Event.
Der Vertrag zwischen Pearl Event und dem Kunden kommt zustande durch (a) schriftliche Bestätigung der Offerte oder (b) Leistung einer Anzahlung gemäss Offerte.
Mit der Anzahlung erklärt sich der Kunde bereit, die aktuelle Offerte zum Stand des Datums der Anzahlung (gemäss Mailverlauf) anzunehmen, und verpflichtet sich, das vereinbarte Event durchzuführen — auch wenn einzelne Details (z.B. Gästezahl, Menüauswahl, Ablauf) im Rahmen der weiteren Planung noch angepasst werden.
Eine vollständige Rückerstattung der geleisteten Anzahlung ist ausgeschlossen.
Die endgültige Teilnehmerzahl ist Pearl Event spätestens fünf (5) Arbeitstage vor dem Event schriftlich mitzuteilen. Diese Zahl gilt als Mindestabrechnungsgrundlage. Nicht erscheinende Personen werden vollständig in Rechnung gestellt.
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bleibt im Rahmen der maximalen Kapazität (siehe § 7) und nach Absprache möglich.
Als «Kosten des Anlasses» im Sinne dieser AGB gilt der finale Gesamtpreis der zum Zeitpunkt der Stornierung gültigen Offerte. Allfällige bereits geleistete Anzahlungen werden auf die anfallende Stornogebühr angerechnet.
Bei Absage des Events durch den Kunden sind folgende Stornogebühren zu tragen:
Die Prozentwerte beziehen sich jeweils auf die «Kosten des Anlasses» gemäss § 4. Stornierungen sind schriftlich (per Brief oder per E-Mail an info@pearlevent.ch) unter Angabe des Eventdatums zu erklären. Massgeblich für die Berechnung ist der Tag des Eingangs der Stornoerklärung bei Pearl Event.
Anzahlung, Zwischenzahlungen und Restzahlung erfolgen gemäss den in der Offerte vereinbarten Zahlungszielen. Nicht im Voraus kalkulierbare Leistungen (z.B. Mehrkonsumation, zusätzliche Mietdauer) werden nach dem Event in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR).
Die maximal zugelassene Personenzahl (240 Personen, je nach Bestuhlungsvariante abweichend) ist strikt einzuhalten. Eine Überschreitung kann aus Sicherheits- und versicherungsrechtlichen Gründen zur sofortigen Räumung führen.
Die Hausordnung von Pearl Event ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Der Kunde verpflichtet sich, diese während der gesamten Veranstaltung einzuhalten und auch von seinen Gästen, Mitarbeitenden und beigezogenen Drittleistern (Catering, DJ, Dekoration, etc.) durchsetzen zu lassen.
Fluchtwege, Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen dürfen zu keinem Zeitpunkt verstellt, blockiert oder verändert werden. Den Anweisungen des Pearl-Event-Personals und allfälliger Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten. Pearl Event kann je nach Veranstaltungsart einen kostenpflichtigen Sicherheitsdienst zur Auflage machen.
Der Kunde ist für den ausreichenden Versicherungsschutz seiner Veranstaltung verantwortlich. Pearl Event empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
Sämtliche für die Durchführung des Events erforderlichen behördlichen Bewilligungen (z.B. Patente, Bewilligungen für öffentliche Veranstaltungen, Lärmschutz, etc.) sind vom Kunden in eigener Verantwortung einzuholen. Pearl Event unterstützt auf Wunsch beratend.
Sofern Musik aufgeführt oder Tonträger abgespielt werden, ist der Kunde verpflichtet, die Veranstaltung selbständig bei der SUISA anzumelden und die anfallenden Urheberrechtsgebühren zu entrichten.
Pearl Event verfügt über eine eigene Küche und übernimmt das Catering grundsätzlich selbst. Externes Catering oder das Mitbringen eigener Speisen und Getränke sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Pearl Event und gegen ein angemessenes Korkengeld bzw. eine Servicegebühr gestattet.
Die im Eventbereich konsumierten Speisen und Getränke werden gemäss Offerte oder effektiver Konsumation abgerechnet. Nicht konsumierte, aber bestellte Mengen werden vollständig verrechnet.
Anlieferung sowie Auf- und Abbau erfolgen innerhalb der mit Pearl Event vereinbarten Zeitfenster. Eine Überschreitung kann mit Zusatzkosten verrechnet werden.
Der Kunde haftet für Beschädigungen an Räumlichkeiten, Einrichtung, Mobiliar und technischer Ausstattung, die durch ihn selbst, seine Gäste oder beigezogene Dritte (Caterer, DJs, Dekorateure, etc.) verursacht werden. Schäden sind unverzüglich zu melden.
Eine Standardreinigung ist im Mietpreis enthalten. Aussergewöhnliche Verschmutzungen (z.B. durch Konfetti, übermässige Dekoration, beschädigte Oberflächen) werden nach effektivem Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die kantonalen und kommunalen Bestimmungen zum Lärmschutz sowie die Vorgaben der Stadt Winterthur sind jederzeit einzuhalten. Pearl Event ist berechtigt, bei Lärmüberschreitung Lautstärken zu reduzieren oder die Veranstaltung zu beenden.
Sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart, endet der Veranstaltungsbetrieb spätestens um 02:00 Uhr. Eine Verlängerung ist nur in Absprache und gegen Aufpreis möglich.
Werbung und Beschilderung des Kunden auf dem Gelände von Pearl Event sind nur in Absprache und im vereinbarten Rahmen zulässig. Nach Veranstaltungsende sind sämtliche Werbemittel rückstandsfrei zu entfernen.
Pearl Event behält sich das Recht vor, im Rahmen der Veranstaltung Eindrücke (Foto und Video) für eigene Marketing- und Dokumentationszwecke zu verwenden, sofern keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der Kunde kann diesem Vorgehen vorab schriftlich widersprechen.
Untersagt sind insbesondere:
Bei Verstössen kann Pearl Event die Veranstaltung sofort und entschädigungslos beenden.
Den Anweisungen des Pearl-Event-Personals, des Abendverantwortlichen sowie eines allfällig eingesetzten Sicherheitsdienstes ist während der gesamten Veranstaltung Folge zu leisten.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung, diese AGB, gesetzliche Bestimmungen oder bei Gefährdung von Personen oder Sachen ist Pearl Event berechtigt, die Veranstaltung nach Rücksprache mit dem Abendverantwortlichen vorzeitig zu beenden.
Erfolgt die Beendigung aus Gründen, die der Kunde, seine Gäste oder beigezogene Drittleister zu vertreten haben, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder Reduktion offener Forderungen.
Die Weitergabe oder Untervermietung der Räumlichkeiten an Dritte ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Pearl Event nicht gestattet.
Tritt ein Ereignis höherer Gewalt (z.B. behördliche Veranstaltungsverbote, Naturereignisse, Pandemielagen mit staatlich verfügtem Veranstaltungsstopp) ein, das die Durchführung des Events verunmöglicht, vereinbaren die Parteien primär einen Ersatztermin. Ist eine Verschiebung nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich nachweislich entstandener Aufwendungen zurückerstattet.
Kann Pearl Event aus Gründen, die nicht in seiner Verantwortung liegen (z.B. behördliche Anordnung, Beschlagnahmung, Einschränkungen am Gebäude), eine Veranstaltung nicht wie geplant durchführen, ist Pearl Event berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Pearl Event haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden oder Schäden durch Drittleister (Caterer, DJs, Dekorateure, etc.) ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Pearl Event übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Geschenke, Ausstellungs- oder Dekorationsmaterial des Kunden oder seiner Gäste. Diebstahl oder Beschädigung solcher Gegenstände gehen zu Lasten des Kunden.
Pearl Event verarbeitet Kundendaten ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (DSG, revDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist (z.B. an beauftragte Dienstleister).
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Pearl Event und dem Kunden findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Winterthur, Schweiz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Pearl Event behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Caribbean Pearl GmbH
Marke: PEARL Event
Zürcherstrasse 3
8400 Winterthur
Schweiz
E-Mail: info@pearlevent.ch
Telefon: +41 78 799 18 89
Stand: 15. Mai 2026 · Version 2.1